Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
08.10.2021
29.10.2021
14.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
Details im PARLIS OF_180-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
Details im PARLIS OM_938_2021Stellungnahme des Magistrats
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweiß-straße
Details im PARLIS ST_384_202208.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
Details im PARLIS OF_180-5_202129.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
Details im PARLIS OM_938_202114.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweiß-straße
Details im PARLIS ST_384_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 938 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 08.10.2021
Betreff: Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung:
Der Weg auf dem o. a. Streckenabschnitt wird durch die vorhandenen Gaslaternen nur mäßig beleuchtet und ist zudem stellenweise uneben, sodass Verletzungsgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 384
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52