Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 927 entstanden aus Vorlage: OF 224/5 vom 03.02.2012
Betreff: Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg folgende Verbesserungen vorzunehmen:
- Installation eines blinkenden Schalters;
- Verkürzung der Wartephasen für Fußgänger;
- Anpassung der Grünschaltung am Speckweg, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger die Kreuzung in einem Zug passieren können. Begründung: Während langer Phasen nimmt der Fußgängerüberweg keinen "Grünlichtaufruf" durch Fußgänger an. Diese Phasen sind unabhängig von einem eventuell vorangegangenen Fußgänger-Grün. Auch wenn die Ampel längere Zeit nicht von Fußgängern genutzt wurde, gibt es diese lange Phase. Während dieser Phasen zeigt der Schalter nicht einmal durch das übliche Blinken an, dass der Schalter gedrückt und ein Fußgänger-Grün damit eingeleitet wurde. In anderen Phasen wird der "Grünlichtruf" angenommen, der Schalter blinkt. Allerdings dauert es gefühlt mehrere Minuten, bis die Fußgängerampel Grün anzeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2012OFOF 224/5Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/MainwasenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2012Sie sind hierOMOM 927Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/MainwasenwegDirektanregung
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 745Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße / Speckweg / MainwasenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats