Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
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Bisheriger Verlauf
18.10.2016
07.11.2016
13.01.2017
Antrag Ortsbeirat
Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
Details im PARLIS OF_84-11_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
Details im PARLIS OM_908_2016Stellungnahme des Magistrats
Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
Details im PARLIS ST_144_201718.10.2016
Antrag Ortsbeirat
Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
Details im PARLIS OF_84-11_201607.11.2016
Anregung Ortsbeirat
Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
Details im PARLIS OM_908_201613.01.2017
Stellungnahme des Magistrats
Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
Details im PARLIS ST_144_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 908 entstanden aus Vorlage: OF 84/11 vom 18.10.2016
Betreff: Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw. Dauerparkerinnen und Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen. Begründung:
Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt (i. S. d. Zeichens 286 Anlage 2 StVO) zulässig. Dies soll es den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Personen ermöglichen, kurz für Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird diese Fläche fast ausschließlich von Pendlerinnen und Pendlern zum dauerhaften Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden. Zudem werden dort des Öfteren Kleintransporter geparkt, sodass aus dem Stadtteil kommend die Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger in Richtung Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee existiert für Pendlerinnen und Pendler bereits eine Parkmöglichkeit, um mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner sowie anderer eingeschränkt haltewilliger Personen dauerhaft blockiert werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünderinnen und Parksünder bestrafen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 144 Aktenzeichen: 32 1