Straßeneinmündung Cuxhavener Straße/Wilhelmshavener Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 882 entstanden aus Vorlage: OF 262/6 vom 25.12.2011
Betreff: Straßeneinmündung Cuxhavener Straße/Wilhelmshavener Straße Der Magistrat wird gebeten, durch Markierungen oder das Aufstellen von Hindernissen eine höhere Sicherheit für Fußgänger und Fahrzeugverkehr im Bereich der Straßeneinmündung Cuxhavener Straße/Wilhelmshavener Straße herbeizuführen.
Begründung: Beide Straßen sind reine Wohnstraßen, die regelmäßig ohne Rücksicht zugeparkt werden. Die Bürgersteige werden hier von Fahrzeugen zugeparkt, die Straßeneinmündungen werden verstellt. Auch nach Maßnahmen der Stadtpolizei, wie das Abschleppen von Fahrzeugen, ergab sich hier keine Verbesserung. Um den Schulkindern einen sicheren Schulweg zur Eichendorffschule sowie anderen Fußgängern mit und ohne Gehhilfe eine gefahrlose Überquerung der Fahrbahn zu ermöglichen, wird der Magistrat gebeten, für Abhilfe zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Dezember 2011OFOF 262/6Straßeneinmündung Cuxhavener Straße/Wilhelmshavener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2012Sie sind hierOMOM 882Straßeneinmündung Cuxhavener Straße/Wilhelmshavener StraßeDirektanregung
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 770Straßeneinmündung Cuxhavener Straße / Wilhelmshavener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats