Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung des Fußwegs zwischen dem Penny-Markt und der Ludwig-Erhard-Schule zu ergreifen. Dies soll durch Sensibilisierung der Schüler und die Bereitstellung zusätzlicher Mülleimer geschehen, um die Nachbarschaft zu entlasten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermüllung des Weges zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule zu unterbinden. Diese Maßnahmen sollen in Betracht gezogen werden: - Kontakt zur Schulleitung aufnehmen, und die Schulleitung sollte die Schülerinnen und Schüler auf die Müllproblematik aufmerksam machen und dafür sensibilisieren, beispielsweise mit einer Clean-up-Aktion. - Der Weg zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule soll mit zusätzlichen Mülleimern ausgestattet werden. Insbesondere sollte man den Anfang und das Ende der Fußgängergasse zwischen Königsteiner Straße und Hörselbergstraße mit Mülleimern ausstatten.
Begründung
Dies ist ein gewaltiges Problem und Ärgernis für die Nachbarschaft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2021OFOF 203/6Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf FußwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 881Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf FußwegDirektanregung
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 317Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf FußwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats