Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
04.10.2021
26.10.2021
31.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Details im PARLIS OF_196-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Details im PARLIS OM_875_2021Stellungnahme des Magistrats
Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Details im PARLIS ST_213_202204.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Details im PARLIS OF_196-6_202126.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Details im PARLIS OM_875_202131.01.2022
Stellungnahme des Magistrats
Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Details im PARLIS ST_213_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 875 entstanden aus Vorlage: OF 196/6 vom 04.10.2021
Betreff: Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Der Magistrat wird gebeten, entlang der Fuß- bzw. Verbindungswege in Sossenheim 1. zwischen Schaumburger Straße 75 bzw. der Kindertagesstätte und Schaumburger Straße 99 bzw. Kurmainzer Straße 161 sowie 2. zwischen Kerbeplatz und dem Faulbrunnen (entlang des Sulzbachs) Mülleimer aufzustellen und diese in den Entleerungsrhythmus der FES aufzunehmen. Begründung:
Beide Verbindungswege werden von zahlreichen Fußgängern genutzt, u. a. auch von Hundebesitzern, die mit ihren Hunden Gassi gehen. Auf beiden Wegen gibt es bisher keine Mülleimer, sodass gerade die Hundebesitzer ein Problem haben, die Kotbeutel zu entsorgen. Der Ortsbeirat verbindet mit dem Aufstellen der Mülleimer zudem die Hoffnung, dass die Wege künftig nicht mehr so stark vermüllt sind, wie es derzeit der Fall ist - wenn die Menschen, die diese Wege nutzen, ihren Müll dann ordnungsgemäß entsorgen. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 213 Aktenzeichen: 79 4