Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
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Bisheriger Verlauf
24.11.2020
22.03.2021
09.10.2021
26.10.2021
14.02.2022
Auskunftsersuchen
Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS V_1848_2020Stellungnahme des Magistrats
Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS ST_685_2021Antrag Ortsbeirat
Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS OF_188-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS OM_868_2021Stellungnahme des Magistrats
Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS ST_352_202224.11.2020
Auskunftsersuchen
Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS V_1848_202022.03.2021
Stellungnahme des Magistrats
Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS ST_685_202109.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS OF_188-6_202126.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS OM_868_202114.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Details im PARLIS ST_352_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 868 entstanden aus Vorlage: OF 188/6 vom 09.10.2021
Betreff: Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
Vorgang: V 1848/20 OBR 6; ST 685/21 Der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim ist als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). In seiner Stellungnahme ST 685 vom 22.03.2021 erläutert der Magistrat die aktuelle Situation und schlägt eine recht neue Markierungsoption vor: "Diese Markierung würde im Wechsel, mal in die eine, mal in die andere Richtung, auf dem Gehwegbereich markiert werden. So könnten Radfahrende den Seitenraum in beide Richtungen befahren, ohne einer Benutzungspflicht zu unterliegen. Das heißt, auch die Benutzung der Fahrbahn ist dann noch zulässig. Die Radfahrenden haben auch hier eine besondere Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden zu gewährleisten, Schrittgeschwindigkeit ist aber nicht explizit vorgeschrieben." Die Radfahrenden sind zum Beispiel durch ein Schild zur Rücksichtnahme aufzufordern. Der Magistrat wird gebeten, diesen Markierungsvorschlag umzusetzen. Begründung:
Der Vorschlag lässt eine besondere Rücksichtnahme der Radfahrenden gegenüber zu Fuß Gehenden erwarten, ohne Schrittgeschwindigkeit explizit vorzuschreiben, und erlaubt weiterhin die Benutzung der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 685 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 352 Aktenzeichen: 66 2