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Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Einmündung des Rad- und Fußwegs (entlang des Liederbachs) auf den originären Fußweg der Gebeschusstraße entsprechend baulich abzusichern (Drängelgitter, Pfosten etc. wieder aufzustellen).

Begründung

Mehrere Eltern schulpflichtiger Kinder sind auf Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats zugekommen und haben berichtet, dass die bisher installierten Gitter an der o. g. Einmündung entfernt worden sind. Seit der Deinstallation kam es häufig zu "Beinahe"-Kollisionen zwischen Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern. Insbesondere Schülerinnen und Schüler jüngeren Alters seien daher auf dem Weg zur Schule potenziell gefährdet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2021OFOF 175/6Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeidenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Oktober 2021Sie sind hier
    OMOM 860Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
    Direktanregung
  3. 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 349Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeidenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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