Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
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Bisheriger Verlauf
03.09.2021
26.10.2021
14.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
Details im PARLIS OF_175-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
Details im PARLIS OM_860_2021Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
Details im PARLIS ST_349_202203.09.2021
Antrag Ortsbeirat
Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
Details im PARLIS OF_175-6_202126.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
Details im PARLIS OM_860_202114.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
Details im PARLIS ST_349_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 860 entstanden aus Vorlage: OF 175/6 vom 03.09.2021
Betreff: Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Einmündung des Rad- und Fußwegs (entlang des Liederbachs) auf den originären Fußweg der Gebeschusstraße entsprechend baulich abzusichern (Drängelgitter, Pfosten etc. wieder aufzustellen). Begründung:
Mehrere Eltern schulpflichtiger Kinder sind auf Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats zugekommen und haben berichtet, dass die bisher installierten Gitter an der o. g. Einmündung entfernt worden sind. Seit der Deinstallation kam es häufig zu "Beinahe"-Kollisionen zwischen Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern. Insbesondere Schülerinnen und Schüler jüngeren Alters seien daher auf dem Weg zur Schule potenziell gefährdet. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 349 Aktenzeichen: 66 2