Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
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Bisheriger Verlauf
18.07.2021
25.10.2021
14.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
Details im PARLIS OF_96-11_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
Details im PARLIS OM_842_2021Stellungnahme des Magistrats
Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
Details im PARLIS ST_400_202218.07.2021
Antrag Ortsbeirat
Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
Details im PARLIS OF_96-11_202125.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
Details im PARLIS OM_842_202114.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
Details im PARLIS ST_400_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 96/11 vom 18.07.2021
Betreff: Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
Der Magistrat wird gebeten, den Bereich am Fuße der Brücke über die B 521 an der BG Unfallklinik Frankfurt am Main bis zum Zebrastreifen besser für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich zu machen. Begründung:
In einem Ortstermin am 8. Juli wurde die Ertüchtigung der Brücke für Radfahrerinnen und Radfahrer ausdrücklich gelobt. Einzig der Übergang vom Brückenende bis zum Zebrastreifen wurde ausdrücklich bemängelt. Dieser ist unklar markiert, häufig mit Autos trotz Halteverbot zugeparkt und durch Kleider- und Glascontainer versperrt. Dieser Weg über den Zebrastreifen ist aber für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kinder auf Rädern bis acht Jahre der einzige Weg, um sicher die Friedberger Landstraße an dieser Stelle queren zu können. Bildquelle: Beate Brink Bildquelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 400 Aktenzeichen: 66 2