Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.06.2016

Auskunftsersuchen

ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Details im PARLIS V_54_2016
22.08.2016

Stellungnahme des Magistrats

ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Details im PARLIS ST_1068_2016
17.10.2016

Antrag Ortsbeirat

Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße

Details im PARLIS OF_126-9_2016
03.11.2016

Anregung Ortsbeirat

Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße

Details im PARLIS OM_838_2016
20.01.2017

Stellungnahme des Magistrats

a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße

Details im PARLIS ST_193_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 838 entstanden aus Vorlage: OF 126/9 vom 17.10.2016

Betreff: Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
Vorgang: V 54/16, ST 1068/16 Der fußläufige Weg führt aus dem Kern von Alt-Eschersheim an der Südseite der Bonameser Straße entlang und ab der Kreuzung mit der Straße Im Mellsig über einen befestigten Fußweg bis auf die Brücke über die Autobahn 661. Ab Brückenende geht er in einen schmalen, asphaltierten Weg hinter einer Leitplanke über. Die uneinheitliche Wegbreite beträgt nur zwischen 60 und 80 Zentimeter. Bei Schneefall werfen Räumfahrzeuge Schnee über die Leitplanke hinweg auf den schmalen Weg mit dem Ergebnis, dass dieser dann kaum noch nutzbar und passierbar ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Verbreiterung des Weges zu prüfen.

Begründung:

Die bestehenden Richtlinien für die Breite von Bürgersteigen RAST 06 und EFA empfehlen eine Breite von mindestens 1,80 Meter mit dem Ziel, dass zwei Passanten sich dort ungehindert begegnen können. Bei Straßen mit geringem Fußverkehrsaufkommen sollte die Breite immerhin mindestens 1,50 Meter betragen. Auch von diesem Mindestmaß befindet sich der fragliche Weg noch weit entfernt. Der sich nach Süden anschließende Bewuchs mit Büschen dürfte wohl kein ernsthaftes Hindernis für eine angemessene Verbreiterung des Weges bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 54 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1068 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 193 Aktenzeichen: 92 14