Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier:
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Bisheriger Verlauf
17.10.2016
03.11.2016
03.02.2017
Antrag Ortsbeirat
Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
Details im PARLIS OF_125-9_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
Details im PARLIS OM_837_2016Stellungnahme des Magistrats
Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
Details im PARLIS ST_297_201717.10.2016
Antrag Ortsbeirat
Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
Details im PARLIS OF_125-9_201603.11.2016
Anregung Ortsbeirat
Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
Details im PARLIS OM_837_201603.02.2017
Stellungnahme des Magistrats
Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
Details im PARLIS ST_297_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 17.10.2016
Betreff: Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier:
Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird um Auskunft bzw. Vorstellung gebeten, wie sich die aktuelle zeitliche Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke darstellt und welche Vorkehrungen der Magistrat vorgesehen hat, damit die davon ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere des öffentlichen Straßen- und Verkehrsnetzes, nicht zu Verkehrskollapsen führen. Besonders betroffen sind u. a. folgende Straßen: Endstüc k des Berkersheimer Weges, Lachweg, Alt-Eschersheim, Niedwiesenstraße (als voraussichtliche Baustraße), Am Weißen Stein, Teilbereiche der Eschersheimer Landstraße, Kurhessenstraße, Woogstraße, Alt-Ginnheim, Teilbereiche der Ginnheimer Landstraße. Deshalb ist eine baldige Vorstellung der aktuellen Planungen, insbesondere auch der zeitlichen, geboten, damit notwendige Folgerungen gezogen und Anpassungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden können. Begründung:
Nach verschiedenen Maßnahmen um die Bahnstrecke und nach Presseberichten ist wohl davon auszugehen, dass mit einem Beginn des viergleisigen Ausbaus in absehbarer Zeit (im Jahr 2017) zu rechnen ist. Die Anwohner sollen angeblich nur mit subjektiven Beeinträchtigungen belastet werden. Die sich aus einem Ausbau ergebenden Folgen für Verkehrsführungen und sonstige Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohne können wohl nicht ohne Weiteres aus der Planfeststellung übernommen werden, weil dieser bisher nicht aktualisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 297 Aktenzeichen: 69