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Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.10.2016

Antrag Ortsbeirat

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

Details im PARLIS OF_133-2_2016
31.10.2016

Anregung Ortsbeirat

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

Details im PARLIS OM_832_2016
03.02.2017

Stellungnahme des Magistrats

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

Details im PARLIS ST_290_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016

Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten.

Begründung:

Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290