Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park einzuzäunen, um die Sicherheit der Hunde zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die derzeitige Situation eine Unfallgefahr darstellt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Tiroler Park — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler Park05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hundekottütenspender im Tiroler Park21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zahlreiche Schulpavillonanlagen verfügen über keinen Wasseranschluss. Nach Aussagen des Magistrats beschleunige dies die13.05.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Tiroler Park per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die offiziellen Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park zu umzäunen, mit Toren zu versehen und einen Mülleimer neben den Toren aufzustellen.
Begründung
Die - offiziell als solche deklarierte - Hundeauslauffläche am Otto-Hahn-Platz liegt unmittelbar zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der B43 (Gartenstraße), ohne jede Absicherung gegenüber dem Verkehr. Es ist nicht möglich, hier einen Hund frei laufen zu lassen, ohne dass eine Unfallgefahr besteht. Die Fläche ist im jetzigen Zustand für den eigentlichen Hundeauslauf ungeeignet. Ein Zaun würde diesem Umstand abhelfen. Die Hundeauslauffläche im Tiroler Park ist weniger stark vom Verkehr betroffen, sie liegt allerdings unmittelbar neben einem Kinderspielplatz. Hier sollten auch Konflikte vermieden werden. Die Umzäunung sollte geeignet sein, Hunde vor dem Herauslaufen zu sichern (bspw. Stabmattenzaun mit einer Höhe von mindestens eineinhalb Metern). Die Tore sollten von selbst zufallen, um ein versehentliches offen stehen Lassen zu verhindern. Die Tore sollten jeweils an den östlichen und westlichen Enden der jeweiligen Hundeauslauffläche einen Zugang ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2021OFOF 155/5Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler ParkOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. September 2021Sie sind hierOMOM 784Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler ParkDirektanregung
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2091Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats