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Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park einzuzäunen, um die Sicherheit der Hunde zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die derzeitige Situation eine Unfallgefahr darstellt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die offiziellen Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park zu umzäunen, mit Toren zu versehen und einen Mülleimer neben den Toren aufzustellen.

Begründung

Die - offiziell als solche deklarierte - Hundeauslauffläche am Otto-Hahn-Platz liegt unmittelbar zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der B43 (Gartenstraße), ohne jede Absicherung gegenüber dem Verkehr. Es ist nicht möglich, hier einen Hund frei laufen zu lassen, ohne dass eine Unfallgefahr besteht. Die Fläche ist im jetzigen Zustand für den eigentlichen Hundeauslauf ungeeignet. Ein Zaun würde diesem Umstand abhelfen. Die Hundeauslauffläche im Tiroler Park ist weniger stark vom Verkehr betroffen, sie liegt allerdings unmittelbar neben einem Kinderspielplatz. Hier sollten auch Konflikte vermieden werden. Die Umzäunung sollte geeignet sein, Hunde vor dem Herauslaufen zu sichern (bspw. Stabmattenzaun mit einer Höhe von mindestens eineinhalb Metern). Die Tore sollten von selbst zufallen, um ein versehentliches offen stehen Lassen zu verhindern. Die Tore sollten jeweils an den östlichen und westlichen Enden der jeweiligen Hundeauslauffläche einen Zugang ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2021OFOF 155/5Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler ParkOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 10. September 2021Sie sind hier
    OMOM 784Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park
    Direktanregung
  3. 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2091Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler ParkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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