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Fußweg am Luderbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.07.2021

Antrag Ortsbeirat

Fußweg am Luderbach

Details im PARLIS OF_150-5_2021
10.09.2021

Anregung Ortsbeirat

Fußweg am Luderbach

Details im PARLIS OM_781_2021
04.02.2022

Stellungnahme des Magistrats

Fußweg am Luderbach

Details im PARLIS ST_295_2022
26.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Fußweg am Luderbach

Details im PARLIS ST_2220_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 781 entstanden aus Vorlage: OF 150/5 vom 25.07.2021

Betreff: Fußweg am Luderbach
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle "Louisa Bahnhof" am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann.

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2220
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3