Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum Gipelhof
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor den Einfahrten Zum Gipelhof 5 und 7 deutlich zu schraffieren und auf das Halte- und Parkverbot hinzuweisen. Dies soll verhindern, dass Fahrzeuge das Ein- und Ausfahren in die Garagen behindern.
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Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor den Einfahrten Zum Gipelhof 5 und Zum Gipelhof 7 deutlich zu schraffieren und auf das dort geltende Halte- und Parkverbot hinzuweisen.
Begründung
In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so das Aus- und Einfahren in die Garagen. Durch das Hervorheben des Halte- und Parkverbots kann ein Zustellen des Gehwegs und der Garageneinfahrt verhindert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2021OFOF 145/5Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße „Zum Gipelhof“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2021Sie sind hierOMOM 777Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum GipelhofDirektanregung
- 21. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 180Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum GipelhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats