„Call a Bike“-Station am Ziegelhüttenplatz
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Bisheriger Verlauf
24.08.2021
10.09.2021
31.01.2022
15.08.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
„Call a Bike“-Station am Ziegelhüttenplatz
Details im PARLIS OM_768_2021Stellungnahme des Magistrats
„Call a Bike“-Station am Ziegelhüttenplatz
Details im PARLIS ST_243_2022Stellungnahme des Magistrats
„Call a Bike“-Station am Ziegelhüttenplatz
Details im PARLIS ST_1835_202210.09.2021
31.01.2022
Stellungnahme des Magistrats
„Call a Bike“-Station am Ziegelhüttenplatz
Details im PARLIS ST_243_202215.08.2022
Stellungnahme des Magistrats
„Call a Bike“-Station am Ziegelhüttenplatz
Details im PARLIS ST_1835_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 768 entstanden aus Vorlage: OF 131/5 vom 24.08.2021
Betreff: "Call a Bike"-Station am Ziegelhüttenplatz Der Magistrat wird gebeten, die "Call a Bike"-Station der Deutschen Bahn auf den versiegelten Teil des Ziegelhüttenplatzes zwischen dem Haus Mörfelder Landstraße 137 und der Grünanlage zu verschieben und dazu das entsprechende rote Hinweisschild zu versetzen.
Begründung:
Derzeit lädt ein "Call a Bike"-Schild dazu ein, die Leihräder in der Grünanlage unter dem Kastanienbaum abzustellen. Leider werden die Leihräder auch kunterbunt auf dem Fußweg geparkt. Grünanlagen sind grundsätzlich keine Abstellflächen für Fahrzeuge, auch nicht für Fahrräder. Wenige Meter entfernt ist genügend versiegelter Verkehrsraum, der bestens für eine "Call a Bike"-Station geeignet ist. Sie sollte dahin verlagert werden. "Call a Bike"-Station Ziegelhüttenplatz Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 243 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1835
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3