Begrenzung am Hang der Lili-Schönemann-Steige wiederherstellen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Begrenzung am Hang der Lili-Schönemann-Steige wiederherzustellen, um das Erdreich vor Abrutschen zu sichern. Dies ist notwendig, da bereits Schäden an der Begrenzung festgestellt wurden, die durch starke Niederschläge weiter verschärft werden könnten.
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Der Magistrat wird gebeten, die Begrenzung am Hang der Lili-Schönemann-Steige (am Ende der Treppe vom Röderbergweg kommend auf der linken Seite) wiederherzustellen und damit das Erdreich am Hang vor einem weiteren Abrutschen, z. B. bei erneuten heftigen Niederschlägen, zu sichern (siehe Foto).
Begründung
Wie auf dem Foto zu sehen ist, hat das Erdreich an oben bezeichneter Stelle bereits die Begrenzungssteine am Hang nach unten gedrückt. Um ein weiteres Abrutschen des Erdreiches in diesem Bereich, z. B. bei erneuten heftigen Niederschlägen, zu verhindern, erscheint die Wiederherstellung der Begrenzung dringend geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2021OFOF 59/4Begrenzung am Hang der Lili-Schönemann-Steige wiederherstellenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. September 2021Sie sind hierOMOM 756Begrenzung am Hang der Lili-Schönemann-Steige wiederherstellenDirektanregung
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2107Begrenzung am Hang der Lili-Schönemann-Steige wiederherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats