Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz "An den Bergen" in Nieder-Erlenbach einsetzen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf, die Einnahmen aus den Corona-Bußgeldern für die Sanierung des Spielplatzes "An den Bergen" in Nieder-Erlenbach zu verwenden. Dies ist notwendig, da der Spielplatz seit Jahren in einem unzumutbaren Zustand ist und eine Grundsanierung versprochen wurde.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Corona-Bußgelder, die laut Stadträtin Heilig in Höhe von eineinhalb Millionen Euro für Spielplätze zur Verfügung stehen, auch in Nieder-Erlenbach eingesetzt werden. Damit muss endlich der Spielplatz "An den Bergen" von Grund auf überholt werden, wie schon für 2019/2020 versprochen.
Begründung
Es ist den Kindern und Eltern nicht länger zuzumuten, dass der Spielplatz "An den Bergen" weiterhin in großen Teilen abgesperrt ist, obwohl durch das Grünflächenamt schon seit Jahren eine Grundsanierung versprochen wurde. Seit letztem Jahr gibt es immer wieder die Ausrede, dass das Grünflächenamt keine Gelder mehr hat, um Spielplätze zu sanieren. Dies ist durch die Corona-Bußgelder jedoch jetzt anders. Es ist jetzt unabdingbar, dass Nieder-Erlenbachs Kinder endlich auch davon profitieren und wieder einen intakten Spielplatz bekommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2021OFOF 32/13Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz „An den Bergen“ in Nieder-Erlenbach einsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2021Sie sind hierOMOM 747Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz „An den Bergen“ in Nieder-Erlenbach einsetzenDirektanregung
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2092Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz „An den Bergen“ in Nieder-Erlenbach einsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats