Buslinie Alt-Ginnheim
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Alt-Ginnheim — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- „Storze Gässchen“ – Benennung einer Straße/Gasse12.10.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radständer am Ginnheimer Kirchplatz18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Ginnheim per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 743 entstanden aus Vorlage: OF 241/9 vom 08.12.2011
Betreff: Buslinie Alt-Ginnheim Vorgang: OM 4231/10 OBR 9; ST 390/11; ST 955/11; OM 2053/03 OBR 9; ST 892/03; V 1140/04 OBR 9; ST 552/04; OM 3019/04 OBR 9; ST 1287/04 Am 02.12.2011 fand mit Mitarbeitern der traffiQ, Alpina, VGF und Mitgliedern des Ortsbeirates ein Ortstermin statt, um mit einem Quartiersbus die neu geplante Strecke Markus-Krankenhaus - Weißer Stein abzufahren. Diese Linie bindet die Anwohner an die U- und S-Bahnen am Weißen Stein, die Buslinien am Weißen Stein, U 1, U 9 und 16 an der Endhaltestelle Ginnheim und den Bushaltestellen 39 und 64 an der Hügelstraße. Die Linie fährt Lebensmittelmärkte, Kirche, Grundschule, Senioreneinrichtungen, Friseur und Krankenhaus an. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die Buslinie einzurichten; 2. darauf zu achten, dass sich die Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße nicht verzögert; 3. die Einrichtung der Buslinie 69 zunächst zwei Jahre als Probebetrieb laufen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2011STST 390Buslinie für Alt-GinnheimStellungnahme
- 8. August 2011STST 955Buslinie für Alt-GinnheimStellungnahme
- 8. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 743Buslinie Alt-GinnheimDirektanregung
- 25. Mai 2012STST 830Buslinie Alt-GinnheimStellungnahme
- 3. Februar 2014OFOF 736/9Buslinie Alt-GinnheimOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, GRÜNE, FDP, SPD, LINKE.
- 13. Februar 2014OMOM 2874Buslinie Alt-GinnheimDirektanregung
- 5. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 620Buslinie Alt-GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.