Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
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Bisheriger Verlauf
16.08.2016
25.02.2021
25.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
Details im PARLIS OF_36-8_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
Details im PARLIS OM_7325_2021Stellungnahme des Magistrats
Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
Details im PARLIS ST_1286_202116.08.2016
Antrag Ortsbeirat
Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
Details im PARLIS OF_36-8_201625.02.2021
Anregung Ortsbeirat
Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
Details im PARLIS OM_7325_202125.06.2021
Stellungnahme des Magistrats
Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
Details im PARLIS ST_1286_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.02.2021, OM 7325 entstanden aus Vorlage: OF 36/8 vom 16.08.2016
Betreff: Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Gefahrenstelle des Schulweges unmittelbar zu Beginn der Gerningstraße zu entschärfen bzw. zu beseitigen (viel zu schmaler Bürgersteig und Fahrbahn fast gleiche Höhe wie Bürgersteig); 2. auf der Fahrbahnerhöhung zu Beginn der Gerningstraße das Parken mit ähnlichen Maßnahmen (Sperrflächenmarkierung und Pfosten) wie in der Mark-Aurel-Straße unmittelbar vor der Einmündung in die Gerningstraße zu verhindern. Begründung:
In der Mark-Aurel-Straße wird mit der neu angebrachten Sperrflächenmarkierung und den Pfosten das Parken unmittelbar vor der Einmündung in die Gerningstraße verhindert. Damit wird das Einbiegen in die Gerningstraße (insbesondere für größere Fahrzeuge, z. B. Müllfahrzeuge) erleichtert. Durch das Parken von Fahrzeugen am Anfang der Gerningstraße (auf der Fahrbahnerhöhung) wird trotzdem bewirkt, dass die Fahrzeuge dem schmalen Bürgersteig (circa 95 Zentimeter breit) in Fahrrichtung links sehr nahe kommen. Da der Bürgersteig sehr schmal und die Bordsteinkante (circa 5 Zentimeter hoch) sehr niedrig ist, besteht immer wieder die Gefahr, dass die Fahrzeuge die Fußgänger gefährden. Ferner wird der Bürgersteig auf der anderen Seite durch eine Hauswand begrenzt, sodass für die Fußgänger keine Ausweichmöglichkeit besteht. Der Bürgersteig ist Teil eines Schulweges. Der Bürgersteig muss erhöht und verbreitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1286
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2