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Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.01.2021

Antrag Ortsbeirat

Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim

Details im PARLIS OF_539-4_2021
23.02.2021

Anregung Ortsbeirat

Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim

Details im PARLIS OM_7301_2021
30.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim

Details im PARLIS ST_958_2021
18.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Sachstand Bewohnerparken nördliches Ostend/südöstliches Bornheim

Details im PARLIS OF_390-4_2024
12.03.2024

Auskunftsersuchen

Sachstand Bewohnerparken nördliches Ostend/südöstliches Bornheim

Details im PARLIS V_902_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7301 entstanden aus Vorlage: OF 539/4 vom 24.01.2021

Betreff: Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim
Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim im Bereich zwischen Habsburgerallee, Wittelsbacherallee, Saalburgallee, Am Buchwald und Röderbergweg ebenfalls entsprechend des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts eine (oder falls notwendig zwei) Zone(n) mit Be wohnerparken einzuführen.

Begründung:

Der Parkdruck in dem beschriebenen Bereich hat mit der Ausweisung von neuen Parkzonen in Bornheim massiv zugenommen. Darüber hinaus befinden sich in den angrenzenden Bereichen jenseits der Wittelsbacherallee und Habsburgerallee schon länger Bewohnerparkzonen, die in absehbarer Zeit auf das neue Konzept umgestellt werden dürften. Durch eine striktere Regelung in den Bewohnerparkzonen ist mit einer teilweisen Verlagerung aus diesen Gebieten in nahe unreglementierte Bereiche zu rechnen. Das Gebiet sollte somit nicht dauerhaft in einer Sandwichposition verbleiben und unter dem Ausweichdruck der angrenzenden Gebiete leiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 958 Antrag vom 18.02.2024, OF 390/4 Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 902