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Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.02.2021

Antrag Ortsbeirat

Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen

Details im PARLIS OF_1498-6_2021
23.02.2021

Anregung Ortsbeirat

Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen

Details im PARLIS OM_7294_2021
09.07.2021

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen

Details im PARLIS ST_1312_2021
14.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen

Details im PARLIS ST_141_2022
18.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen

Details im PARLIS ST_1634_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7294 entstanden aus Vorlage: OF 1498/6 vom 08.02.2021

Betreff: Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen
Der Magistrat wird gebeten, den Zugang vom Ende der Denzerstraße zum Niddauferweg hinunter sicher und barrierefrei zu gestalten.

Begründung:

Am Ende der Denzerstraße gibt es einen Zugang (Treppe und schräge Rampe) zum Niddauferweg. Die Treppe dort ist, vor allem für ältere und beeinträchtigte Menschen, sehr schwer zu bewältigen. Die Stufen sind ungleich hoch und ausgetreten. Die Rampe ist zu steil für Rollstuhlfahrer und verläuft so, dass Radfahrer nicht am Uferweg durch die Absperrung kommen und deshalb auch die Treppe benutzen müssen. Da dies ein schöner und beliebter Weg nach Höchst und zum Niddastrand ist, wäre die Instandsetzung ein Gewinn für viele Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1634
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2