Anregung an den Magistrat vom
22.02.2021,
OM 7244 entstanden aus Vorlage:
OF 1336/2 vom
22.02.2021 Vorgang: M 119/19; V 1773/20 OBR 2; ST 64/21; M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt die Umwandlung des Gebiets in ein "Urbanes Gebiet" und das Planungsziel der großflächigen Wohngebietsentwicklung mit weiterhin angesiedeltem Gewerbe, Ausweisung von Grünflächen, Parks, einem Quartiersplatz und dem Bau einer Grundschule sowie Lebensmitteleinzelhandel und Kindertagesstätten. Die großen brachliegenden Flächen stehen im krassen Kontrast zur attraktiven Lage und dem Mangel an Wohnraum in unserer weiter wachsenden Stadt. Bei den angedachten über 2.000 Wohnungen sollen auch immerhin 600 sozial geförderte Wohnungen entstehen. 2. Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches stattgefunden hat. Er stellt fest, dass nach dem zweistufigen Verfahren eine allgemeine Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung in den Jahren 2003 und 2006 stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf 2009 veröffentlicht wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom
29.07.2009 bis
11.09.2009 und in der geänderten Fassung in der Zeit vom
04.12.2019 bis
17.01.2020 öffentlich ausgelegt. Der Ortsbeirat kritisiert allerdings scharf, dass die Vorlage M 31 im Eilverfahren, kurz vor Ende der Wahlperiode, durch die zuständigen Gremien "durchgeprügelt" werden soll, und empfindet dieses Verfahren als respektlos gegenüber den demokratisch gewählten Institutionen und gegenüber den Bürgerinnen bzw. Bürgern. 3. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der voranschreitende Klimawandel bereits heute einen herausragenden Einfluss auf die Lebenssituation der Menschen hat und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden muss, insbesondere auch bei der Stadtentwicklung. Er begrüßt daher die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Klimaallianz" (M 199 vom
22.11.2019) und fordert ihre Berücksichtigung. Der Ortsbeirat fordert, dass die Stadtpolitik aktuelle Entwicklungen wie die voranschreitende Klimakrise stärker und flexibler auch in laufenden Prozessen berücksichtigt. 4. Der Ortsbeirat ist entsetzt, dass der Erhalt von mehr Bäumen in der
Rödelheimer Landstraße durch die Verschiebung der Bebauungsränder nicht mehr möglich war. Ebenso verärgert zeigt sich der Ortsbeirat über die Stellungnahme ST 64 des Dezernats Planen und Wohnen auf das Auskunftsersuchen V 1773 "Die Stadt vom Grün her denken", die in keiner Weise auf die Fragen in Bezug auf Klimaauswirkungen eingeht, wie es eigentlich dem Respekt gegenüber den Mitgliedern des Ortsbeirates und ihrem Beschluss angemessen gewesen wäre. 5. Der Magistrat wird gebeten, dass sämtliche auf den Satzungsbeschluss folgende Entscheidungen (z. B. Baugenehmigungsverfahren und Ausführungsplanung) die Klimaauswirkungen und den sich vollziehenden Klimawandel auf Basis der Klimaallianz berücksichtigen. Darüber hinaus muss das Ziel einer Attraktivitätssteigerung des sozialen Wohnungsbaus verfolgt werden, der bisher viel zu oft in schlechten Lagen, z. B. an lärmgeprägten Straßen und Bahnstrecken, realisiert wird. Gerade Menschen, die Probleme haben, auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, müssen von einem liebens- und lebenswerten Umfeld profitieren können. 6. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung wird der Magistrat gebeten, dass der in der Vorlage M 31 mehrfach angesprochene Bahnübergang zum Westbahnhof für Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter so ausgebaut wird, dass alle ihn nutzen können und so den Westbahnhof schnell und auf direktem Wege erreichen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass ausreichend Angebote für eine klimagerechte Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Investitionen sollten in den Ausbau der S-, U- und Straßenbahn- sowie Busanbindungen getätigt werden, anstatt den motorisierten Individualverkehr zu stärken. Die Anbindung an den ÖPNV sollte für die geplante Zahl an Einwohnerinnen bzw. Einwohnern vollumfänglich geplant werden. 7. Für die zukünftige Stadtentwicklung wird der Magistrat gebeten, eine klima- und sozialgerechte Stadtplanung zu verfolgen. Unter anderem bedeutet dies eine mehrgeschossige, flächensparende und ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum, mehr Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt von Frischluftschneisen, Schutz von Grünflächen, die Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume und den Ausbau erneuerbarer Energien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom
16.08.2019, M 119 Auskunftsersuchen vom
21.09.2020, V 1773 Stellungnahme des Magistrats vom
15.01.2021, ST 64 Vortrag des Magistrats vom
12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom
05.07.2021, ST 1307
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 00