Abwendungsvereinbarung
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Bisheriger Verlauf
27.08.2020
04.12.2020
31.01.2021
18.02.2021
12.04.2021
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes
Details im PARLIS OM_6431_2020Stellungnahme des Magistrats
Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündi-gungen unter Umgehung des Milieuschutzes
Details im PARLIS ST_2108_202027.08.2020
Anregung Ortsbeirat
Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes
Details im PARLIS OM_6431_202004.12.2020
Stellungnahme des Magistrats
Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündi-gungen unter Umgehung des Milieuschutzes
Details im PARLIS ST_2108_202012.04.2021
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7218 entstanden aus Vorlage: OF 1055/3 vom 31.01.2021
Betreff: Abwendungsvereinbarung
Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2020, ST 2108, zu entnehmen ist, hat der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet, das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, was genau im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen? Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten, die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, endlich die Frage des Ortsbeirates vom 27.08.2020 (siehe auch ST 2108) zu beantworten, warum er im Falle der Friedberger Landstraße112 "nicht wenigstens darauf bestanden (hat), dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431
Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 775 Aktenzeichen: 64 0