Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Abwendungsvereinbarung

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes

Details im PARLIS OM_6431_2020
04.12.2020

Stellungnahme des Magistrats

Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündi-gungen unter Umgehung des Milieuschutzes

Details im PARLIS ST_2108_2020
31.01.2021

Antrag Ortsbeirat

Abwendungsvereinbarung

Details im PARLIS OF_1055-3_2021
18.02.2021

Anregung Ortsbeirat

Abwendungsvereinbarung

Details im PARLIS OM_7218_2021
12.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Abwendungsvereinbarung

Details im PARLIS ST_775_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7218 entstanden aus Vorlage: OF 1055/3 vom 31.01.2021

Betreff: Abwendungsvereinbarung
Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2020, ST 2108, zu entnehmen ist, hat der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet, das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, was genau im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen? Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten, die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, endlich die Frage des Ortsbeirates vom 27.08.2020 (siehe auch ST 2108) zu beantworten, warum er im Falle der Friedberger Landstraße112 "nicht wenigstens darauf bestanden (hat), dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431
Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 775 Aktenzeichen: 64 0