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Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.06.2020

Auskunftsersuchen

Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu?

Details im PARLIS V_1688_2020
12.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu?

Details im PARLIS ST_1845_2020
11.01.2021

Antrag Ortsbeirat

Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

Details im PARLIS OF_809-11_2021
25.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

Details im PARLIS OM_7196_2021
12.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

Details im PARLIS ST_815_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 809/11 vom 11.01.2021

Betreff: Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?
Vorgang: V 1688/20 OBR 11; ST 1845/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1845, geäußerten Zweifel zu begründen. "Der Magistrat bezweifelt, dass wegen der Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes 40 in Bornheim der Parkdruck im Ortskern von Seckbach erheblich zugenommen hat. Zumal von dort aus die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen nur über Busse zu erreichen sind." Der Ortsbeirat kann die oben genannte Stellungnahme nicht verstehen und bittet um konkrete Beantwortung der Fragen 1 bis 5 des Auskunftsersuchens vom 22.06.2020, V 1688. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der weiteren folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welcher Basis gründen die Zweifel des Magistrats gegenüber den Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner? 2. Ist dem Magistrat der Fahrplan der Buslinie M 43 während des Berufsverkehrs bekannt? 3. In welchem Radius um die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen befinden sich kostenfreie Parkplätze für Pendler? 4. Hält der Magistrat es für möglich, dass die Parkplätze in der Atzelbergstraße und der Zentgrafenstraße für Pendler, die die Stadtbahnstation fußläufig erreichen wollen, attraktiv sind? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 815 Aktenzeichen: 61 1