Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee zu verbessern, indem weitere Halteverbotsabschnitte eingerichtet und ein Parkverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen angeordnet wird. Dies soll dazu beitragen, die Sicherheit und Zugänglichkeit der Straße zu erhöhen.
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Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der westlichen Seite der Richard-Strauss-Allee weitere Halteverbotsabschnitte, versetzt zu den bereits bestehenden Abschnitten auf der gegenüberliegenden Straßenseite, zu errichten. Darüber hinaus soll verfügt werden, dass in der Richard-Strauss-Allee keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen parken dürfen. Die Einhaltung der bereits bestehenden Halteverbotsabschnitte und der neu zu verfügenden soll regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. Weiterhin soll in der Richard-Strauss-Allee Tempo 30 angeordnet werden, alternativ soll die Straße in die bestehende Tempo-30-Zone der angrenzenden Straßen aufgenommen werden.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger haben sich abermals beschwert, dass die Richard-Strauss-Allee derart zugeparkt ist, dass ein Ausweichen für entgegenkommende Fahrzeuge oft nicht möglich ist. Insbesondere bieten die bereits verfügten Halteverbotsabschnitte hierzu nicht ausreichende Möglichkeiten. Zudem sind diese oft verbotenerweise zugeparkt. Es kommt zu Beschädigungen von parkenden Autos. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 10.04.2017, ST 708, mitgeteilt, dass er, sobald die Zufahrt zu den beiden Neubauten der Richard-Strauss-Allee 5 bis 7 vorhanden ist, die Richard-Strauss-Allee in die bestehende Tempo-30-Zone der angrenzenden Straßen aufnehmen wird. Die Zufahrt ist bereits seit circa zwei Jahren vorhanden, die Tempo-30-Zone wurde aber trotz dessen bisher nicht ausgeweitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2016OFOF 311/5Verkehrssituation in der Richard-Strauß-AlleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. März 2016OFOF 5/5Verkehrssituation in der Richard-Strauss-AlleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2017OMOM 1167Verkehrssituation in der Richard-Strauß-AlleeDirektanregung
- 10. April 2017STST 708Verkehrssituation in der Richard-Strauß-AlleeStellungnahme
- 3. November 2020OFOF 1842/5Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7177Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)Direktanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 265 WochenSTST 974Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats