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Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssituation in der Richard-Strauß-Allee

Details im PARLIS OM_1167_2017
10.04.2017

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssituation in der Richard-Strauß-Allee

Details im PARLIS ST_708_2017
03.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)

Details im PARLIS OF_1842-5_2020
22.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)

Details im PARLIS OM_7177_2021
30.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)

Details im PARLIS ST_974_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7177 entstanden aus Vorlage: OF 1842/5 vom 03.11.2020

Betreff: Verkehrssituation in der Richard-Strauss-Allee (II)
Vorgang: OM 1167/17 OBR 5; ST 708/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der westlichen Seite der Richard-Strauss-Allee weitere Halteverbotsabschnitte, versetzt zu den bereits bestehenden Abschnitten auf der gegenüberliegenden Straßenseite, zu errichten. Darüber hinaus soll verfügt werden, dass in der Richard-Strauss-Allee keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen parken dürfen. Die Einhaltung der bereits bestehenden Halteverbotsabschnitte und der neu zu verfügenden soll regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. Weiterhin soll in der Richard-Strauss-Allee Tempo 30 angeordnet werden, alternativ soll die Straße in die bestehende Tempo-30-Zone der angrenzenden Straßen aufgenommen werden.

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger haben sich abermals beschwert, dass die Richard-Strauss-Allee derart zugeparkt ist, dass ein Ausweichen für entgegenkommende Fahrzeuge oft nicht möglich ist. Insbesondere bieten die bereits verfügten Halteverbotsabschnitte hierzu nicht ausreichende Möglichkeiten. Zudem sind diese oft verbotenerweise zugeparkt. Es kommt zu Beschädigungen von parkenden Autos. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 10.04.2017, ST 708, mitgeteilt, dass er, sobald die Zufahrt zu den beiden Neubauten der Richard-Strauss-Allee 5 bis 7 vorhanden ist, die Richard-Strauss-Allee in die bestehende Tempo-30-Zone der angrenzenden Straßen aufnehmen wird. Die Zufahrt ist bereits seit circa zwei Jahren vorhanden, die Tempo-30-Zone wurde aber trotz dessen bisher nicht ausgeweitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1167
Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 708 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 974 Aktenzeichen: 32 4