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Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.08.2021

Antrag Ortsbeirat

Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben

Details im PARLIS OF_86-9_2021
09.09.2021

Anregung Ortsbeirat

Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben

Details im PARLIS OM_716_2021
10.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben

Details im PARLIS ST_63_2022
18.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben

Details im PARLIS ST_1642_2022
29.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Schieberampen für neue Überwege über Main-Weser-Strecke - Am Grünen Graben und bei der früheren Batschkapp

Details im PARLIS OF_344-9_2022
27.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben

Details im PARLIS ST_364_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 716 entstanden aus Vorlage: OF 86/9 vom 29.08.2021

Betreff: Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben
Der Magistrat wird gebeten, zwei parallele Schienen für Fahrräder und Kinderwagen an der neu erstellten, nicht barrierefreien Fußgängerbrücke Am Grünen Graben anzubringen. Durch die Installation dieser kann die Nutzung mit Fahrrad oder Kinderwagen nachträglich ermöglicht werden.

Begründung:

Nach der Schließung der EÜ Friedhof bis 2023 und der in Kürze zu erwartenden Schließung des Bahnüberganges Lachweg, ist die nördliche Querung der Gleise nur über die neue Brücke möglich. Die Brücke soll ebenfalls in der Zeit der Schließung der EÜ Friedhof ein Teil des offiziellen Schulweges sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 63 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1642 Antrag vom 29.09.2022, OF 344/9 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 364
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6