Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
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Bisheriger Verlauf
10.09.2020
21.01.2021
09.07.2021
Antrag Ortsbeirat
Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OF_935-3_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OM_7146_2021Stellungnahme des Magistrats
Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS ST_1327_202110.09.2020
Antrag Ortsbeirat
Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OF_935-3_202021.01.2021
Anregung Ortsbeirat
Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OM_7146_202109.07.2021
Stellungnahme des Magistrats
Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS ST_1327_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 935/3 vom 10.09.2020
Betreff: Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
Der Magistrat wird gebeten, für die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße einen Lückenschluss im Abschnitt zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz in stadtauswärtiger Richtung herzustellen. Zusätzlich zu der Führung über die Parallele durch die Rotlintstraße soll ein ehemals vorhandener Radweg auf den Parkstreifen wieder aktiviert werden. Die Parkplatzanordnung für die Pkw-Plätze soll dafür geändert und die nötigen Parkflächen reduziert werden. Begründung:
Die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße werden von den Radfahrenden sehr gut angenommen. Die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr sind verträglich. Störend stellt sich die bestehende Lücke im Radweg zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz dar. Eine Umfahrung des Abschnitts durch die Rotlintstraße ist nicht im Sinne einer direkten und schnellen Radwegführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1327
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1