Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
08.01.2021
21.01.2021
25.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Details im PARLIS OF_928-9_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Details im PARLIS OM_7137_2021Stellungnahme des Magistrats
Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Details im PARLIS ST_1280_202108.01.2021
Antrag Ortsbeirat
Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Details im PARLIS OF_928-9_202121.01.2021
Anregung Ortsbeirat
Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Details im PARLIS OM_7137_202125.06.2021
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Details im PARLIS ST_1280_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7137 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 08.01.2021
Betreff: Fahrradweg an der Ecke Alt-Ginnheim/Ginnheimer Hohl
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Radschutzstreifen in Alt- Ginnheim vom Fußgängerüberweg bis zur Einmündung in die Ginnheimer Hohl und kurz um die Ecke herum rot zu markieren. Begründung:
Die aus der Ginnheimer Hohl nach Alt-Ginnheim abbiegenden Kfz sollen durch die farbliche Hervorhebung an dieser Kurve den Radverkehr an dieser Stelle besser wahrnehmen können und dadurch auch ihren Kurvenradius entsprechend anpassen. Aktuell schneiden einige Fahrzeuge die Kurve so, dass ein aus Alt-Ginnheim kommender Radfahrer vom Kfz erfasst werden könnte. Die farbliche Hervorhebung in Alt-Ginnheim könnte zusätzlich potenzielle Falschparker abschrecken und damit einen dauerhaft freien Radweg sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1280
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1