Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.01.2021

Antrag Ortsbeirat

Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße

Details im PARLIS OF_531-4_2021
19.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße

Details im PARLIS OM_7133_2021
25.05.2021

Stellungnahme des Magistrats

Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße

Details im PARLIS ST_1117_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7133 entstanden aus Vorlage: OF 531/4 vom 05.01.2021

Betreff: Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße
Der Magistrat wird anlässlich der wohl für April geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße/Falltorstraße gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob Straßenbauarbeiten in der Florstädter Straße mit Versetzung von Lampenstandorten in den nächsten Monaten geplant sind;


2. ob nicht die bisherigen Leuchten-Standorte am Straßenrand beibehalten und mit stadtteilkonformen Leuchten (z. B. mit LED-Technik) ausgestattet werden können; 3. was das übergeordnete Konzept hinsichtlich eines einheitlichen und attraktiven Erscheinungsbildes der Straße ist; 4. wie sichergestellt wird, dass die neue Beleuchtung nicht direkt in die Wohnungsfenster scheint, warmes Licht erzeugt und nachts in der Leuchtstärke abgesenkt werden kann.

Begründung:

Anwohnende hatten Gelegenheit, von geplanten Arbeiten zu erfahren. Die aktuell wohl geplante Umstellung lässt offenbar das Erscheinungsbild der umliegenden Straßen außer Acht: 1. Industrieleuchte (Angabe Hersteller) soll direkt an die Hauswände versetzt werden (teilweise direkt neben Schafzimmerfenstern mehrerer Gebäude in der Straße). 2. Verzicht auf die grundsätzlich bessere Ausleuchtung durch die bisherigen Leuchten-Standorte. 3. Zerstörung des bisherigen Straßenbildes (wechselseitige statt bisheriger geradliniger Anordnung). 4. Geplante Leuchte ist teilweise identisch hoch zu den kleinen Häusern (ab Hausnummer 32), an der angrenzenden Hauswand usw. Da es sich um eine sehr langfristige Entscheidung handelt, ist eine mehrdimensional attraktive Lösung wichtig und es sollten stadtteilrelevante Interessen berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1117
Beratung im Ortsbeirat: 4