Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
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Bisheriger Verlauf
05.01.2021
19.01.2021
26.04.2021
Antrag Ortsbeirat
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Details im PARLIS OF_528-4_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Details im PARLIS OM_7130_2021Stellungnahme des Magistrats
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Details im PARLIS ST_901_202105.01.2021
Antrag Ortsbeirat
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Details im PARLIS OF_528-4_202119.01.2021
Anregung Ortsbeirat
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Details im PARLIS OM_7130_202126.04.2021
Stellungnahme des Magistrats
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Details im PARLIS ST_901_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021
Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung:
Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901