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Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.01.2021

Antrag Ortsbeirat

Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main

Details im PARLIS OF_528-4_2021
19.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main

Details im PARLIS OM_7130_2021
26.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main

Details im PARLIS ST_901_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021

Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen.

Begründung:

Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901