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Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.12.2020

Antrag Ortsbeirat

Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz

Details im PARLIS OF_1282-2_2020
18.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz

Details im PARLIS OM_7076_2021
12.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz

Details im PARLIS ST_785_2021
13.12.2021

Stellungnahme des Magistrats

Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz

Details im PARLIS ST_2205_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7076 entstanden aus Vorlage: OF 1282/2 vom 31.12.2020

Betreff: Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz
Der Magistrat wird gebeten, den Abbau der Altkleidersammelcontainer am Kurfürstenplatz zu veranlassen.

Begründung:

Der Sammelcontainer des DRK am Kurfürstenplatz wird leider regelhaft als Müllkippe für jeglichen Abfall genutzt. Die Ablagerungen, ob Sperrmüll, Essensreste, Metallabfall, breiten sich immer weiter aus. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die Nutzerinnen bzw. Nutzer, aber auch die Natur rund um die Bäume geschädigt. Es zeigt sich, dass der Kurfürstenplatz kein geeigneter Ort für Altkleidercontainer ist. Entsprechende Bitten liegen aus der örtlichen Bürgerschaft vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 785 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2205
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5