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Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.12.2020

Antrag Ortsbeirat

Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern

Details im PARLIS OF_1277-2_2020
18.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern

Details im PARLIS OM_7075_2021
29.11.2021

Stellungnahme des Magistrats

Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern

Details im PARLIS ST_2122_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7075 entstanden aus Vorlage: OF 1277/2 vom 31.12.2020

Betreff: Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern
Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen und diese aufzufordern, einen ausreichenden Turnus für das Schienenbenetzungsfahrzeug auf der Linie 17 sicherzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen seitens der VGF beantworten zu lassen: 1. Wie oft wurde das Schienenbenetzungsfahrzeug im Jahr 2020 auf der Linie 17 eingesetzt? 2. Welcher Turnus ist seitens der VGF vorgesehen? 3. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit an den Straßenbahnfahrzeugen selbst vorgenommen, um den Lärm beim Kurvenfahren zu vermindern? 4. Welche weitergehenden technischen Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, um die Lärmemissionen der Bahn beim Kurvenfahren zu verringern? 5. Besteht die Möglichkeit, dass die Bürger neben dem Onlinebeschwerdeportal auch einen direkten telefonischen Ansprechpartner bei der VGF bekommen können, um nicht über das traffiQ-Servicecenter gehen zu müssen?

Begründung:

Anwohner haben seitens traffiQ/VGF auf Nachfrage nur schleppende Informationen zum Einsatz des Schienenbenetzungsfahrzeugs auf der Linie 17 erhalten und wurden darüber hinaus informiert, dass es in der näheren Vergangenheit zu technischen Schwierigkeiten mit dem Fahrzeug kam, sodass es zeitweise nicht eingesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2122
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11