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Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Nieder-Erlenbach

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OF_297-13_2020
12.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OM_7035_2021
30.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS ST_998_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7035 entstanden aus Vorlage: OF 297/13 vom 06.10.2020

Betreff: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Nieder-Erlenbach
Der Magistrat wird gebeten, ein Mindestmaß an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektroautos auch in Nieder-Erlenbach einzurichten. Hierzu mögen die zuständigen Ämter umgehend mit der Planung und Installation von mindestens fünf öffentlichen Ladestationen für Elektroautos an verschiedenen Standorten in Nieder-Erlenbach beginnen. Als Standorte kämen zum Beispiel folgende inf rage: Haltebuchten entlang der Straße Alt-Erlenbach, Parkplatz am Bürgerhaus, Parkplatz am Rathaus, Haltebuchten an der Straße Erlenbacher Stadtweg, Parkplatz am Alten Friedhof und die Stellplätze am alten Trafohaus.

Begründung:

Die Stadt Frankfurt muss dringend etwas für die Einhaltung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie tun. Es stehen Fahrverbote auf besonders belasteten Straßen im Raum. Gerade Bürger der Außenbezirke sind besonders auf das Kfz angewiesen, da hier oftmals die ÖPNV-Anbindung gerade in Randzeiten sehr unzureichend ist. Auch die Fahrzeit des ÖPNV in die Stadtmitte ist sehr lang. Damit auch Bürger Nieder-Erlenbachs in Zukunft an der E-Mobilität teilhaben können, ist eine geeignete Ladeinfrastruktur auch gerade im Stadtteil dringend notwendig. Der Magistrat ist aufgerufen, die Bürger beim Umstieg auf die E-Mobilität zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 998 Aktenzeichen: 91 50