Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
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Bisheriger Verlauf
18.04.2011
03.05.2011
28.07.2011
13.01.2012
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Details im PARLIS OM_6_2011Stellungnahme des Magistrats
Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Details im PARLIS ST_862_2011Stellungnahme des Magistrats
Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Details im PARLIS ST_87_201218.04.2011
03.05.2011
28.07.2011
Stellungnahme des Magistrats
Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Details im PARLIS ST_862_201113.01.2012
Stellungnahme des Magistrats
Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Details im PARLIS ST_87_2012S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 18.04.2011
Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger, Lieferverkehr und dergleichen. Begründung:
Die gegenwärtige Beschilderung des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 87 Aktenzeichen: 32 4