Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
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Bisheriger Verlauf
07.11.2020
30.11.2020
12.03.2021
Antrag Ortsbeirat
Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
Details im PARLIS OF_1246-2_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
Details im PARLIS OM_6974_2020Stellungnahme des Magistrats
Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
Details im PARLIS ST_593_202107.11.2020
Antrag Ortsbeirat
Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
Details im PARLIS OF_1246-2_202030.11.2020
Anregung Ortsbeirat
Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
Details im PARLIS OM_6974_202012.03.2021
Stellungnahme des Magistrats
Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
Details im PARLIS ST_593_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6974 entstanden aus Vorlage: OF 1246/2 vom 07.11.2020
Betreff: Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden
Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Kurfürstenplatz im weiteren Bereich jeweils links und rechts der Hofeinfahrten der Hausnummern 38, 40 und 42 Richtung Schloßstraße jeweils Fahrradbügel zu installieren. Begründung:
Für die beschriebenen Teile der Straße gilt ein eingeschränktes Park- und Halteverbot, was jedoch viele Pkw-Nutzer nicht davon abhält, insbesondere in den Nahbereichen der jeweiligen Hofeinfahrten dauerhaft zu parken. Diese Situation führt zu gefährlichen Situationen bei Ein- und Ausfahrt der Hofeinfahrten mit dem Pkw. Fahrradbügel wären hier geeignet, um in den Nahbereichen der Hofeinfahrten diese Situation zu entschärfen und würden sicher auch von den Fahrradnutzern der Anwohnerschaft und eines Hotels in diesem Bereich gut angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 593 Aktenzeichen: 66 2