Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Wartelinien im Goldbergweg/Mathildenstraße anzubringen, um die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen. Dies geschieht aufgrund der Unübersichtlichkeit des Verkehrsknotenpunktes, die eine erhöhte Unfallgefahr darstellt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, analog zum Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Hansenweg auch am Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Mathildenstraße Wartelinien (Zeichen 341, § 42 StVO) anzubringen.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger bemängeln, dass durch die Unübersichtlichkeit des Verkehrsknotenpunktes Goldbergweg/Mathildenstraße eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Vor allem für die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer ist hier das Anbringen von Wartelinien angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2020OFOF 1837/5Anbringung von Wartelinien im GoldbergwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2020Sie sind hierOMOM 6950Anbringung von Wartelinien im GoldbergwegDirektanregung
- 26. März 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 705Anbringung von Wartelinien im GoldbergwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats