Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
    
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 Bisheriger Verlauf
16.01.2023
26.05.2023
24.06.2024
02.12.2024
04.05.2025
19.05.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Details im PARLIS OM_3346_2023Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Details im PARLIS ST_1119_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Details im PARLIS OM_5639_2024Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Details im PARLIS ST_2016_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Details im PARLIS OM_6946_202516.01.2023
26.05.2023
Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Details im PARLIS ST_1119_202324.06.2024
02.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
Details im PARLIS ST_2016_202404.05.2025
19.05.2025
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 737/11 vom 04.05.2025 
 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
 Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Stellungnahmen ST 1119 und ST 2016 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. 2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Realisierungstermin für dieses Jahr zu nennen, an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt werden. Begründung:
Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und den Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen, welche in der Stellungnahme ST 1119 angekündigt und mit der ST 2016 mittlerweile geplant und angeordnet wurden, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage:  Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346
 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Beratung im Ortsbeirat: 11 
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme