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Frankenallee: Mehr Spender für Beutel zur Entsorgung von Hundekot

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Frankenallee: Mehr Spender für Beutel zur Entsorgung von Hundekot

Details im PARLIS OF_1499-1_2020
24.11.2020

Anregung Ortsbeirat

Frankenallee: Mehr Spender für Beutel zur Entsorgung von Hundekot

Details im PARLIS OM_6920_2020
01.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Frankenallee: Mehr Spender für Beutel zur Entsorgung von Hundekot

Details im PARLIS ST_179_2021
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6920 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 03.11.2020 Betreff: Frankenallee: Mehr Spender für Beutel zur Entsorgung von Hundekot Die Frankenallee wird von vielen Hundebesitzerinnen bzw. Hundebesitzern genutzt, um ihre Tiere auszuführen. Viele Anwohnerinnen bzw. Anwohner beschweren sich über die zahlreichen "Hinterlassenschaften". Dies war Thema in der Sitzung des Regionalrats. Vorgeschlagen wurde hier, dass mehr Spender mit Beuteln zur Entsorgung des Hundekots aufgestellt werden sollen, um Hundehalterinnen bzw. Hundehaltern die Möglichkeit zu geben, den Kot zu entsorgen, wenn man keinen eigenen Plastikbeutel mitgenommen hat. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf der gesamten Länge der Frankenallee mehrere Spender für Beutel zur Entsorgung von Hundekot aufstellen zu lassen.

Begründung:

Hundekot stellt auf der Frankenallee ein (ekliges) Problem dar. Wenn die Beutel zur Entsorgung des Hundekots in Griffnähe sind, erreicht man die Hundehalterinnen bzw. Hundehalter, die grundsätzlich gutwillig sind, jedoch aus Gedankenlosigkeit und Bequemlichkeit selten oder nie Beutel zur Entsorgung des Kots mitführen, wenn sie mit dem Hund unterwegs sind. Da laut Aussagen im Regionalrat der Ortsbeirat das Aufstellen der Spender beim Magistrat beantragen muss, wurde ein in der Regionalratssitzung anwesendes Ortsbeiratsmitglied gebeten, einen entsprechenden Antrag einzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 179 Aktenzeichen: 67 0