Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
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Bisheriger Verlauf
18.11.2020
24.11.2020
26.04.2021
Antrag Ortsbeirat
Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
Details im PARLIS OF_544-7_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
Details im PARLIS OM_6882_2020Stellungnahme des Magistrats
Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
Details im PARLIS ST_895_202118.11.2020
Antrag Ortsbeirat
Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
Details im PARLIS OF_544-7_202024.11.2020
Anregung Ortsbeirat
Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
Details im PARLIS OM_6882_202026.04.2021
Stellungnahme des Magistrats
Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
Details im PARLIS ST_895_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6882 entstanden aus Vorlage: OF 544/7 vom 18.11.2020
Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
1. Der Ortsbeirat ist mit der Platzierung der neuen Werbefläche der Firma STRÖER im Ortskern von Rödelheim nicht einverstanden und fordert den Magistrat auf, diese wieder entfernen zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ortsbeirats bedürfen. Begründung:
Wie auch schon die Werbefläche am Fischstein, die nach Intervention des Ortsbeirates versetzt wurde, ist der o. g. Ort für die neue Werbefläche auf dem Platz vor dem alten REWE extrem ungünstig gewählt und stellt eine Gefahr für den Verkehr dar. Sie ist ein Hindernis für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus der Straße Alt-Rödelheim kommen, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erst nach dem Vorfahren auf die Kreuzung wahrnehmen. Außerdem schränkt sie den öffentlich genutzten Raum ein. Das gilt bereits jetzt und umso mehr für die Zeit, wenn sich das Gebäude des alten REWE in neuer Nutzung befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 895
Beratung im Ortsbeirat: 7