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Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee

Details im PARLIS OF_521-4_2020
23.11.2020

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee

Details im PARLIS OM_6876_2020
06.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee

Details im PARLIS ST_729_2021
14.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee

Details im PARLIS ST_122_2022
22.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee

Details im PARLIS ST_1660_2022
27.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee

Details im PARLIS ST_350_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6876 entstanden aus Vorlage: OF 521/4 vom 09.11.2020

Betreff: Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee
Der Magistrat wird gebeten, über die Bornheimer Landwehr an der Stelle, wo sie von Westen her auf die Wittelsbacherallee trifft, einen Fußgängerüberweg anzulegen.

Begründung:

An der Stelle sind allerhand Menschen zu Fuß unterwegs, darunter auch Kinder. Viele nutzen diesen Weg, um z. B. zur Linnéschule zu kommen oder zum Kinderzentrum in der Würzburger Straße. Die alternative Wegführung auf der Nordseite der Bornheimer Landwehr zu diesen Einrichtungen wird durch die Einmündung der Ringelstraße unterbrochen und diese Einmündung, an der der Autoverkehr aus beiden Richtungen der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße einbiegt, wird insgesamt als sehr unübersichtlich empfunden. Die Situation an der Einmündung der Bornheimer Landwehr zur Wittelsbacherallee ist auch nicht immer übersichtlich, weil dort gelegentlich Fahrzeuge parken. Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) würde diese Situation aber geklärt. An der vorgeschlagenen Stelle ist die Bornheimer Landwehr keine Tempo-30-Zone. Diese beginnt erst einige Meter weiter westlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 729 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1660 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 350