Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
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Bisheriger Verlauf
08.09.2020
29.10.2020
26.02.2021
Antrag Ortsbeirat
Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OF_942-3_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OM_6863_2020Stellungnahme des Magistrats
Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS ST_508_202108.09.2020
Antrag Ortsbeirat
Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OF_942-3_202029.10.2020
Anregung Ortsbeirat
Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS OM_6863_202026.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
Details im PARLIS ST_508_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6863 entstanden aus Vorlage: OF 942/3 vom 08.09.2020
Betreff: Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
Die verschiedenen Bürger- und Umweltinitiativen für den Erhalt der Grünen Lunge, Ort des geplanten Wohngebiets Günthersburghöfe, betonen in einem offenen Brief an die Stadtverordneten und den Magistrat die Notwendigkeit aktueller Gutachten, da die bisherigen lückenhaft und keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bebauungsplanung bieten. Eine deutlich erhöhte Verkehrsbelastung auf der Friedberger Landstraße ist z. B. mit dem Ausbau der A 66 und dem Anschluss A 66/A 661 zu erwarten. Hinzu kommen jene Autos aus dem neuen Wohngebiet Günthersburghöfe, welche die Friedberger Landstraße zusätzlich belasten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Verkehrsgutachten über die Zunahme der Verkehrsbelastung (inkl. Schadstoffbelastung) der Friedberger Landstraße so schnell wie möglich in Auftrag zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10