Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.09.2020

Antrag Ortsbeirat

Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße

Details im PARLIS OF_942-3_2020
29.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße

Details im PARLIS OM_6863_2020
26.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße

Details im PARLIS ST_508_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6863 entstanden aus Vorlage: OF 942/3 vom 08.09.2020

Betreff: Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
Die verschiedenen Bürger- und Umweltinitiativen für den Erhalt der Grünen Lunge, Ort des geplanten Wohngebiets Günthersburghöfe, betonen in einem offenen Brief an die Stadtverordneten und den Magistrat die Notwendigkeit aktueller Gutachten, da die bisherigen lückenhaft und keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bebauungsplanung bieten. Eine deutlich erhöhte Verkehrsbelastung auf der Friedberger Landstraße ist z. B. mit dem Ausbau der A 66 und dem Anschluss A 66/A 661 zu erwarten. Hinzu kommen jene Autos aus dem neuen Wohngebiet Günthersburghöfe, welche die Friedberger Landstraße zusätzlich belasten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Verkehrsgutachten über die Zunahme der Verkehrsbelastung (inkl. Schadstoffbelastung) der Friedberger Landstraße so schnell wie möglich in Auftrag zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 508
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10