Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
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Bisheriger Verlauf
19.05.2017
15.06.2018
14.10.2020
30.10.2020
22.02.2021
Antrag Ortsbeirat
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
Details im PARLIS OF_1815-5_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
Details im PARLIS OM_6854_2020Stellungnahme des Magistrats
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo- 30-Zonen integrieren
Details im PARLIS ST_468_202115.06.2018
14.10.2020
Antrag Ortsbeirat
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
Details im PARLIS OF_1815-5_202030.10.2020
Anregung Ortsbeirat
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
Details im PARLIS OM_6854_202022.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo- 30-Zonen integrieren
Details im PARLIS ST_468_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020
Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung:
In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1