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Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“

Details im PARLIS OF_1799-5_2020
30.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“

Details im PARLIS OM_6846_2020
22.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“

Details im PARLIS ST_465_2021
09.07.2021

Stellungnahme des Magistrats

Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“

Details im PARLIS ST_1329_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 1799/5 vom 14.10.2020

Betreff: Einfahrt in die Haltestelle "Buchrainplatz" Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt von der östlichen Offenbacher Landstraße in die Haltestelle "Buchrainplatz" so abzusichern, dass kein motorisierter Verkehrsteilnehmer in die Haltestelle "Buchrainplatz" einfahren kann. Dabei bietet es sich an, eine farbliche Kennzeichnung des dort beginnenden Radstreifens und eine deutliche Begrenzungslinie für den motorisierten Verkehr auf den Straßenbelag aufzubringen.

Begründung:

Für Kraftfahrer ohne Ortskenntnis kann es sehr schnell vorkommen, dass die Fahrzeuge hinter einer Straßenbahn in die Haltestelle einfahren, obwohl dies durch ein vorhandenes Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Es scheint möglich, dass durch den heute vorhandenen Schilderwald diese eindeutige Anordnung übersehen wird. Eine farbliche Markierung auf dem Straßenbelag scheint geeignet zu sein, diese Verkehrsregelung zu unterstützen. Kraftfahrzeuge im Haltestellenbereich sind nicht nur eine starke Gefährdung für die dort wartenden Fußgänger, sondern finden auch keine gesicherten Verkehrszeichen bei der Ausfahrt aus dem Platzbereich vor und stellen damit eine starke Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1329
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0