Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
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Bisheriger Verlauf
11.10.2020
27.10.2020
12.02.2021
Antrag Ortsbeirat
Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS OF_523-7_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS OM_6781_2020Stellungnahme des Magistrats
Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS ST_364_202111.10.2020
Antrag Ortsbeirat
Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS OF_523-7_202027.10.2020
Anregung Ortsbeirat
Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS OM_6781_202012.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS ST_364_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 523/7 vom 11.10.2020
Betreff: Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg auf Höhe des Telekom-Verteilerkastens wirksam durch Sperrpfosten gegen das Parken auf dem Bürgersteig zu sichern. Begründung:
Kurz vor der Einmündung befindet sich ein Verteilerkasten der Telekom. Da hier Fahrzeuge halb auf dem Bürgersteig parken, ist der Zwischenraum zwischen den Fahrzeugen und dem Verteilerkasten so eng, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende und Personen mit Rollator dort definitiv nicht durchkommen. Selbst für Einzelpersonen wie Schülerinnen und Schüler wird es knapp. Die genannten Personengruppen sind somit gezwungen, den Bürgersteig zu verlassen und auf die Straße auszuweichen, um dann nach circa fünf Metern wieder auf den Bürgersteig zurückzukehren oder in den Biedenkopfer Weg einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 364
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0