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Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.09.2020

Antrag Ortsbeirat

Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße

Details im PARLIS OF_1199-2_2020
26.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße

Details im PARLIS OM_6766_2020
22.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße

Details im PARLIS ST_447_2021
28.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?

Details im PARLIS OF_345-2_2022
02.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?

Details im PARLIS OM_2084_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6766 entstanden aus Vorlage: OF 1199/2 vom 01.09.2020

Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße
In der Tornowstraße sind viele Vorgärten entgegen der Frankfurter Vorgartensatzung nicht gärtnerisch angelegt, sondern werden als Stellplätze genutzt. Dies betrifft die Hausnummern: 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59-61, 63, 64, 68, 70, 71 und 72. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in diesen Fällen genehmigte Ausnahmen vorliegen. Andernfalls wird der Magistrat gebeten, die Hausbesitzer zur Einhaltung der Vorgartensatzung zu verpflichten.

Begründung:

Die Kuhwaldsiedlung, einst mit viel Grün mit Vorder- und Hintergärten angelegt, hat ihren Charme in der Tornowstraße zum Teil verloren. Vor vielen Häusern sieht man noch die Fundamente der Gartenmauern, die geschliffen wurden, um eine Einfahrt in den Vorgarten zu ermöglichen. Das Resultat: Überwiegend gänzlich versiegelte Vordergärten in eintönigem Betongrau anstelle von Sträuchern, Büschen und Blumen, wie es eigentlich die Vorgartensatzung vorsieht. In Zeiten von sich häufenden Hitzesommern brauchen wir jeden Quadratmeter Grünfläche. Hier wird zum eigenen Vorteil gegen die Vorgartensatzung verstoßen, das kann nicht geduldet werden. Auszug aus dem Merkblatt Vorgärten: "Autostellplätze und Carports Autos im Vorgarten stören das Ortsbild. Deshalb sind sie in Vorgärten grundsätzlich nicht zulässig. Gleiches gilt auch für Einfahrten im Vorgartenbereich." Quelle: https://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/Merkblaetter/ Merkblatt_Vorgarten.pdf Bilder: (c) Arno Völker Hausnummern 45 und 47 Hausnummer 49 Hausnummer 51 Hausnummer 53 Hausnummer 55 Hausnummer 57 Hausnummern 59-61 Hausnummer 63 Hausnummer 64 Hausnummer 68 Hausnummer 70 Hausnummer 71 Hausnummer 72 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Antrag vom 28.03.2022, OF 345/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2084
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 63 0