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Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt

Details im PARLIS OF_592-8_2020
22.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt

Details im PARLIS OM_6720_2020
12.03.2021

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt

Details im PARLIS ST_604_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6720 entstanden aus Vorlage: OF 592/8 vom 05.10.2020

Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt
Der Magistrat wird beauftragt , den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt bzw. vom Ende der Straße Alt-Heddernheim bis zur Ecke In der Römerstadt in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln.

Begründung:

Einen entsprechenden Antrag haben Anwohner eines Gebäudes im oben genannten Bereich in einem Schreiben vom Juli 2020 an die Stadt Frankfurt am Main gestellt. Im Antwortschreiben vom 10.08.2020 wird vom Straßenverkehrsamt unter anderem Folgendes mitgeteilt: ". . Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag, den hinteren Bereich der Straße Alt-Heddernheim ab Ecke Wenzelweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, für begrüßenswert. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für die Umgestaltung des genannten Bereichs müssen jedoch der Ortsbeirat und der Magistrat zustimmen. . . Grundsätzlich wirken sich schmale Straßen, wie der betroffene Bereich, positiv auf die Fahrgeschwindigkeit aus. Es sind vorwiegend Anlieger unterwegs. Ohne Durchgangsverkehr gibt es auch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. . ." Im Schreiben der Anwohner wird unter anderem als Begründung angeführt: "... Der hintere Bereich der Straße Alt-Heddernheim ist baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Fußgänger, Radfahrer und Autos müssen sich die Fahrbahn teilen (Mischprinzip). Diese Straße wird überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer benutzt und erfüllt somit bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Sehr viele Anlieger und Anwohner (viele Kinder/Spaziergänger sowie Radfahrer) sind zu Fuß (viele mit Kinderwagen) oder Fahrrad in der Straße Alt-Heddernheim unterwegs, um die Kleingärten und den Niddauferweg/Grüngürtel zu erreichen." Der Bürgersteig ist nicht durchgängig vorhanden und auf dem vorhandenen Bürgersteig darf teilweise geparkt werden. Ferner ist die Straßenbreite (teilweise nur etwa 2 Meter) durch die Bebauung sehr beengt. Fußgänger und andere Bürgersteignutzer müssen deshalb auch auf die Fahrbahn ausweichen. Ferner sind noch Radfahrer unterwegs, die die Fahrbahn auch gegen die Fahrrichtung benutzen. Die Straße wird von Kindern aus den umliegenden Häusern als Spielplatz genutzt. Der Charakter einer "Spielstraße" wird durch den angrenzenden Kleingartenbereich und die Wiese an der Nidda (Bubeloch) verstärkt. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Nutzer des Straßenabschnitts bedarf es einer Regelung, die die Fahrgeschwindigkeit deutlich reduziert. Mit einer Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Zone ist diese Reduzierung aus Sicht des Ortsbeirats 8 zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 604
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1