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Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben

Details im PARLIS OF_858-3_2020
24.09.2020

Anregung Ortsbeirat

Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben

Details im PARLIS OM_6663_2020
30.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben

Details im PARLIS ST_966_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 858/3 vom 13.05.2020

Betreff: Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben
Die aktuelle Situation erfordert in vielen Bereichen kreative, zeitlich befristete Lösungen, die den Menschen das Leben erleichtern. Kinder und Jugendliche leiden in der aktuellen Situation gerade in innerstädtischen Wohnlagen unter einem sehr begrenzten und oft überfüllten Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen, zumal der Radius aktuell möglichst eng um den eigenen Wohnort eingeschränkt ist und die Kontakte auf ein Minimum in einer möglichst konstanten Gruppe begrenzt sein sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen es in der aktuellen Situation möglich ist, geeignete Straßen ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr, ggf. auch nur zu bestimmten Tageszeiten, während der aktuellen Pandemie als zusätzliche Flächen zum Spielen und zur Bewegung freizugeben. Konkret würde sich im östlichen Nordend die Rotteckstraße zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße anbieten. Hierbei sollten keine baulichen Maßnahmen erfolgen und die Fläche sollte sich auf die aktuell zur Verfügung stehende Fahrbahn beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 966
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1