Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.08.2020

Antrag Ortsbeirat

Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang

Details im PARLIS OF_332-16_2020
22.09.2020

Anregung Ortsbeirat

Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang

Details im PARLIS OM_6630_2020
14.12.2020

Stellungnahme des Magistrats

Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang

Details im PARLIS ST_2152_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.09.2020, OM 6630 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 21.08.2020

Betreff: Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang
Der Magistrat wird gebeten, 1. schnellstmöglich die völlig verwilderten Brachflächen "Am Taubenrain", Flur 19, Flurstück 19/1, in der Verlängerung zum Landgraben, und das Flurstück 91 bis hin zum jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße vom Wildwuchs von bis zu zwei Meter hohen Disteln, Brombeerhecken, jungen Birken und anderen Jungbäumen zu befreien, um den Samenflug der schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden zu unterbinden, die vom Wind über den ganzen Nordhang verteilt werden; 2. auf den als Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Leuchte geschaffenen Flächen nach der jetzt erforderlichen, sehr aufwendigen Rekultivierung endlich, wie ursprünglich geplant, Streuobstwiesen anzulegen und dauerhaft zu pflegen oder alternativ die Flurstücke wieder den Landwirten zur Bewirtschaftung zu verpachten.

Begründung:

Den in dieser undurchdringlichen Dickung zur Plage gewordenen Wildschweinen ist die Deckung zu entziehen, da sie die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bei der Futtersuche verwüsten und plündern. Der Samenflug der mehr als zwei Meter hohen Disteln führt, insbesondere bei starkem Wind, zur Verunkrautung großer Ackerflächen am ganzen Berger Nordhang. Insbesondere die sehr schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden sowie die mehr als zwei Meter hoch wuchernden Brombeerhecken und die mindestens acht Jahre alten Gehölze wie Birken, Ahorn und Holunder haben sich zu einem undurchdringlichen Dickicht und Refugium für immer mehr Wildschweine entwickelt, die aus dem Schutz der Dornenwildnis die angrenzenden Felder verwüsten und auch für Spaziergänger am Nordhang nicht ganz ungefährlich sind, wenn sie sich belästigt oder z. B. von stöbernden Hunden angegriffen fühlen. Deshalb muss vom Eigentümer, der Stadt Frankfurt, umgehend ein für alle Landwirte, Spaziergänger und sonstige Anlieger zumutbarer Zustand hergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2152 Aktenzeichen: 23 20