Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
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Bisheriger Verlauf
03.09.2020
18.09.2020
12.02.2021
Antrag Ortsbeirat
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
Details im PARLIS OF_1754-5_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
Details im PARLIS OM_6582_2020Stellungnahme des Magistrats
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
Details im PARLIS ST_354_202103.09.2020
Antrag Ortsbeirat
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
Details im PARLIS OF_1754-5_202018.09.2020
Anregung Ortsbeirat
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
Details im PARLIS OM_6582_202012.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
Details im PARLIS ST_354_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 1754/5 vom 03.09.2020
Betreff: Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
Der Magistrat wird gebeten , den Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße (Einmündung in die Offenbacher Landstraße) neu zu streichen. Begründung:
Seit der Eröffnung des Buchrainplatzes 2013 ist einige Zeit vergangen, und der Zebrastreifen ist in die Jahre gekommen. Vor allem alte und sehbehinderte Menschen erkennen den Zebrastreifen nicht mehr so gut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 354
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7